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Haushalt

Das Haushaltsreferat

Das Haushaltsreferat beschäftigt sich mit den Bereichen Haushalt, Besoldung und Versorgung, Fürsorgeleistungen, Kassen- und Rechnungswesen, Tarifrecht, Vergabewesen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

1. Bereich - Haushalt

Unabdingbare Voraussetzung für die Erledigung der anfallenden gerichtlichen Verfahren sowie für die Modernisierungsvorhaben in der Justiz ist die Verfügbarkeit der benötigten personellen und sächlichen Ressourcen. Daraus ergeben sich im Rahmen des sog. "Haushaltskreislaufes" folgende wesentlichen Aufgabenstellungen:

a. Mittelfristige Finanzplanung

  • Beiträge zur Aufstellung des mittelfristigen Finanzplans

b. Aufstellung des Haushaltsplans

  • Erhebung des Bedarfs und Aufstellung des Haushaltsvoranschlags
  • Planbesprechungen mit dem Finanzministerium
  • Vorarbeiten für Entscheidungen der Landesregierung
  • Begleitung der parlamentarischen Beratung des Haushaltsentwurfs
  • Ausführung des Haushaltsplans (Haushaltsvollzug)
  • Umsetzung der Haushaltsvollzugsvorschriften
  • Zuteilung der Mittel an die bewirtschaftenden Stellen
  • Konzepte zur Erwirtschaftung von Einsparungen
  • Überwachung und Steuerung des Mittelabflusses

c. Rechnungslegung, Landeshaushaltsrechnung, Rechnungsprüfung

  • Bildung der Ausgabereste, Nachweis der Erwirtschaftung von globalen Minderausgaben
  • Beiträge zur Landeshaushaltsrechnung
  • Mitwirkung bei der Rechnungsprüfung

2. Bereich - Besoldung, Versorgung, Tarifrecht, Reisekosten

a.Für die Richter und Beamten der Justizverwaltung wird an Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt, die Besoldung und Versorgung betreffen. Dazu werden Anträge gestellt, Stellungnahmen abgegeben und Auskünfte erteilt. Außerdem werden Durchführungsvorschriften erlassen und für deren Umsetzung gesorgt.


b.Im Tarifbereich werden die für die Arbeitnehmer der Justiz notwendigen Tarifverträge initiiert und deren Durchführung veranlasst. So konnte beispielsweise im Tarifvertrag für die Angestellten in Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 29.11.2000 die Möglichkeit für eine leistungsgerechtere Eingruppierung und Bezahlung erreicht werden. In diesem Zusammenhang werden die notwendigen allgemeinen Regelungen und in Einzelfällen auch Entscheidungen getroffen. Dies gilt auch für die sozialversicherungsrechtlichen Fragen der Arbeitnehmer der Justiz.


c.Im Bereich des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts und sonstiger Fürsorgeleistungen wird am Gesetzgebungsverfahren durch Anträge und Stellungnahmen mitgewirkt. Außerdem werden justizspezifische Ausführungsvorschriften erlassen und umgesetzt.

3. Bereich - Kosten-, Kassen- und Rechnungswesen

Die Einnahmen aus Gerichtskosten sind mit über 600 Mio. € einer der größten Einnahmeposten des Landeshaushalts. Das Kostenwesen schafft die Voraussetzungen für eine richtige, vollständige und zeitnahe Erhebung dieser Gelder. Im Kassenwesen wird in enger Zusammenarbeit mit der Landesoberkasse Baden-Württemberg ständig an Optimierungen des Kassenverfahrens und der Integration moderner EDV-Konzepte gearbeitet. Die Finanzkontrolle durch den Rechnungshof wird durch die justizeigene Innenrevision ergänzt. Sie stellt eine einheitliche Kostenpraxis sicher, sowohl bei den Einnahmen, als auch bei den justizspezifischen Auslagen in Rechtssachen.

4. Bereich- Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zweckmäßig und ansprechend gestaltete Gebäude und Räume sind eine wichtige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und ein Indiz dafür, wie die Justiz dem Bürger gegenüber tritt. Es wird der Bedarf für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten festgelegt und genehmigt.

Ferner werden Sondermaßnahmen wie das Projekt "Infothek in der Justiz" abgewickelt.

Ziel ist es, dem Bürger an der Infothek u.a. folgende Leistungen anzubieten:

  • Auskünfte (über Sitzungstermine, Sitzungssäle; Wegerläuterungen; Weiterleitung an eine andere zuständige Stelle).
  • Handreichungen (Ausgabe von Broschüren, Formularen; Wegbegleitung, Zeugenbetreuung; Telefonvermittlung im Gebäude bzw. zu den anderen örtlichen Justizstellen (Lotsenfunktion); Auszahlung von Entschädigungen; Hilfe bei der Ausfüllung von Formularen).
  • Sachbearbeitungen (Aufnahme von Verfahrensanträgen, die zu Protokoll der Geschäftsstelle und bei der Rechtsantragsstelle gestellt werden können; Festsetzung von Entschädigungen usw.).

Ein Leistungsangebot in diesem Umfang wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Größe des Gerichts und der Personalzusammensetzung allerdings nicht bei jeder Infothek erreichbar sein.