Ausbildung für die Laufbahn des Rechtspflegers
(gehobener Justizdienst)
Ein Beruf mit Fachhochschulausbildung für Abiturienten, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen.
Stellung des Rechtspflegers: Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. Der Rechtspfleger arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Er ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen.
Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September und dauert drei Jahre. Sie umfasst in enger Verflechtung von Theorie und Praxis ein insgesamt 24 monatiges Studium an der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege – und eine praktische Ausbildung (Studienpraxis) von 12 Monaten.
Weitergehende Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim
