Mittlerer Verwaltungsdienst
Aufgabenbeschreibung
Die Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes sind in den Verwaltungsbereichen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt. Hierbei wirken sie weitgehend selbstständig und verantwortlich an komplexen Aufgaben organisatorischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und planender Art mit. Die Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt führt auch zum unmittelbaren Kontakt mit Gefangenen, dessen Intensität hierbei vom jeweiligen Verwaltungsbereich abhängt.
Beamte des mittleren Verwaltungsdienstes sind insbesondere in folgenden Verwaltungsbereichen tätig:
Hauptgeschäftsstelle: Zu deren Aufgaben gehören vor allem die Personalangelegenheiten der Bediensteten und die Organisation der Justizvollzugsanstalt.
Vollzugsgeschäftsstelle: Hierunter fallen die Aufnahme und Entlassung von Gefangenen, Berechnung von Strafzeiten, Verkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Dritten, die zentrale Verwaltung der Gefangenendaten und der Haftunterlagen.
Wirtschaftsverwaltung: Das Aufgabengebiet der Wirtschaftsverwaltung umfasst die Zuständigkeit für die Haushaltsmittel, die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude sowie die Beschaffung und Verwaltung der Wirtschaftsgüter (Fahrzeuge, Verpflegung, etc.). Der Zahlstelle obliegt die Führung der Gefangenenkonten sowie dem gesamten dazugehörigen Zahlungsverkehr.
Vollzugliches Arbeitswesen: Die Mitarbeiter im Vollzuglichen Arbeitswesen (VAW) sind vor allem für die kaufmännische Buchhaltung, Berechnung der Löhne und Abgaben der Gefangenen, Führung des Kassengeschäfts des VAW und Auftragsabwicklung zuständig.
Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
Die Befähigung für den mittleren Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten wird durch die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und das Bestehen der Prüfung erworben. Wie auch im allgemeinen Vollzugsdienst dauert die Ausbildung 2 Jahre und gliedert sich in die theoretische Ausbildung (3 Monate Einführungslehrgang und 5 Monate Abschlusslehrgang in der Justizvollzugschule) und 16 Monate praktische Ausbildung, die in einer Justizvollzugsanstalt, Staatsanwaltschaft und einem Amtsgericht absolviert wird.
Die Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen denjenigen des Allgemeinen Vollzugsdienstes (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen). Daneben besteht für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst mit Aufgaben beschäftigt worden sind, die üblicherweise von Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten, des allgemeinen Verwaltungsdienstes, des Werkdienstes oder des mittleren Justizdienstes wahrgenommen werden, die Möglichkeit zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden.
Eine allgemein erworbene Befähigung für den mittleren Justizdienst wird ebenso als Befähigung für den mittleren Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugseinrichtungen anerkannt.
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Regierungssekretäranwärterin/zum Regierungssekretäranwärter ernannt. Den zweijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungssekretärin/Regierungssekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 6).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei guten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Abhängig von Leistung und Stellenlage gibt es folgende Beförderungsmöglichkeiten:
Regierungsobersekretär/in (Besoldungsgruppe A 7)
Regierungshauptsekretär/in (Besoldungsgruppe A 8)
Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
Amtsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage)
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes Baden-Württemberg.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten z.B. als
23-jährige/r Ledige/r im ersten Ausbildungsjahr ca. 985,- Euro
27-jährige/r Verheiratete/r im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1.180,- Euro
Weiter erhalten Sie die im im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, z. B. Beihilfe und Unfallfürsorge.
Ausgebildete Beamte erhalten z.B. folgende Bruttogehälter:
Regierungssekretär/in, Erfahrungsstufe 1, verh., 1 Kind: 2.300,- Euro
Regierungsobersekretär/in, Erfahrungsstufe 2, verh., 1 Kind: 2.450,- Euro
Regierungshauptsekretär/in, Erfahrungsstufe 5, verh., 2 Kinder: 2.770,- Euro
Amtsinspektor/in, Erfahrungsstufe 10, verh., 2 Kinder: 3.300,- Euro
Die aufgeführten Gehaltsbeträge sind Richtwerte mit Stand März 2012. Genaue Bruttogehälter und den genauen Umfang der gewährten Sozialleistungen nennt Ihnen die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl gern.
